Bannerbild

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Defekte Wildzäune in Wäldern

Das Landratsamt Kulmbach erhält immer wieder Mitteilungen über defekte Wildzäune in Wäldern. 

 

Waldbesitzer, die zum Schutz von Anpflanzungen Wildzäune errichten, haben neben dem Aufwand der Unterhaltung auch die Verpflichtung zum Abbau, wenn die Zäune nicht mehr dem Schutzzweck entsprechen. 

Dies kann der Fall sein, wenn die Anpflanzung  den Schutz nicht mehr benötigt oder dieser durch sonstige Einflüsse so beschädigt ist, dass er seinen Schutzzweck nicht mehr erfüllen kann. 

 

Zäune die eine Beschädigung aufweisen werden im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes automatisch zu Abfall, auch wenn die Anpflanzung noch Schutz braucht. 

Solche Zäune sind entweder umgehend zu reparieren oder abzubauen und fachgerecht zu entsorgen. 

 

Ebenfalls werden Zäune als Abfall gewertet, deren Schutzzweck, wie oben beschrieben, entfallen ist. Auch diese Zäune sind umgehend aus den Wäldern zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. 

 

Wir weisen auch darauf hin, dass defekte Zäune ein erhebliches Gefährdungspotential nicht nur für das Wild sondern auch für den Eigentümer selbst oder Wanderer und Erholungssuchenden darstellt. 

 

In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, das auch alte nicht mehr benötigte Wuchshüllen, Planen und sonstiges als Abfall gelten, wenn diese den entsprechenden Zweck, für den dieses Material verwendet wurde, nicht mehr erfüllt. 

 

Nach § 28 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) dürfen Abfälle nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) gelagert oder abgelagert werden. Handlungsweisen die dagegen sprechen erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit.

 

Meldungen von Seiten der Bürger über defekte Zäune, Wuchshüllen etc. können unter Angabe des Standortes (ggf. auch Kontakt des Mitteilers für Rückfragen) direkt an mich weitergegeben werden. Ich nehme dann Kontakt mit dem Grundstückseigentümer auf. 

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Wagner vom Landratsamt Kulmbach unter 09221/707-480, E-Mail:

 

 

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Trebgast

Weitere Meldungen

Pressemitteilung: Waldbrandgefahr

Die Waldbrandgefahr ist in weiten Teilen Bayerns, insbesondere in Oberfranken und Kulmbach derzeit ...

A70: Sperrung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Altenreuth und Lindenhof im Bereich der Brücken über die A70 im Zeitraum vom 01.06. bis 07.09.2026

Die Pressemitteilung mit allen Informationen finden Sie unter downloads.

Kontakt

Gemeinde Harsdorf

 

Am Lerchenbühl 2
95499 Harsdorf

 

Telefon: 09203/918348
Telefax: 09203/918347

 

E-Mail:
 

   Bürgerinformationssystem 

 

Bürgerinformationssystem

 Sitzungstermine und Sitzungsbekanntmachungen


 

Bürgerinformation

    Bildschirmfoto_16-12-2025_111013_    

Öffnen Sie die aktuelle Ausgabe der Bürgerinformation, indem Sie auf die Abbildung klicken! Bitte beachten Sie auch die Einlegeblätter zur aktuellen Ausgabe, die Sie auf der Seite Bürgerinformation als PDF-Datei öffnen können.