Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.
Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten Harsdorf
Aktuelle Bauleitverfahren:
Bauleitplanung – 1. Änderung des Flächennutzungsplans in Teilbereichen des Gemeindegebietes der Gemeinde Harsdorf; Änderungsbeschluss und Billigung des Vorentwurfs sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Ritterleithen" für die Grundstücke Fl.-Nr. 890 Tfl., Gemarkung Harsdorf, sowie gleichzeitige zweite Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich im Parallelverfahren
Aufstellungsbeschluss
Billigung und Auslegung
Planendfassung "Solarpark Ritterleithen"
Änderung des Flächennutzungsplans
Vorhabenbezogener Bebauungsplan- und Grünordnungsplan
Bebauungsplan „Lettenhof“
Teilflächen Fl.-Nrn. 939 und 940, beide Gemarkung Harsdorf
Frühzeitige Beteiligung
Billigung und Auslegung:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Vorentwurf Bebauungsplan vom 10.10.2023
Begründung und Umweltbericht zum Vorentwurf vom 10.10.2023
Harsdorf I
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) -weiter-
Unter diesem Link finden Sie die 26. Änderung des Bebauungsplans Harsdorf I
sowie hier, die Begründung der Änderung.
Aufstellung der 26. qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Harsdorf I -weiter-