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Gemeindliche Bauleitplanung

 

Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.

Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.

 

 

Aktuelle Bauleitverfahren:

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Ritterleithen" für die Grundstücke Fl.-Nr. 890 Tfl. und Fl.-Nr. 1018, beide Gemarkung Harsdorf, sowie gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Berich im Parallelverfahren

 

Aufstellungsbeschluss

 


 

Harsdorf I

 

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) -weiter-

 

Unter diesem Link finden Sie die 26. Änderung des Bebauungsplans Harsdorf I

sowie hier, die Begründung der Änderung.

 

Aufstellung der 26. qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Harsdorf I -weiter-

 


 

"Zettmeisel Nordwest" – Aufhebung/Neuaufstellung im Parallelverfahren

 

Zettmeisel Nordwest – Aufhebung-Neuaufstellung im Parallelverfahren

Unter diesem Link finden Sie das Verfahren "Zettmeisel Nordwest".

 


 

"Am Haselbach III" – 2. Bebauungsplanänderung

 

Am Haselbach III  – 2. Bebauungsplanänderung

Unter diesem Link finden Sie das Verfahren "Am Haselbach III".

 

 

 

Kontakt

Gemeinde Harsdorf

 

Am Lerchenbühl 2
95499 Harsdorf

 

Telefon: 09203/918348
Telefax: 09203/918347

 

E-Mail:
 

Bürgerinformation

Bürgerinformation 34

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