Gemeindliche Bauleitplanung
Die Ortsplanung ist Aufgabe der Gemeinde.
Wesentliche Instrumente hierfür sind die Bauleitpläne, welche von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen sind. Diese haben die Aufgabe die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.
Aktuelle Bauleitverfahren:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Ritterleithen" für die Grundstücke Fl.-Nr. 890 Tfl. und Fl.-Nr. 1018, beide Gemarkung Harsdorf, sowie gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Berich im Parallelverfahren
Aufstellungsbeschluss
Harsdorf I
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) -weiter-
Unter diesem Link finden Sie die 26. Änderung des Bebauungsplans Harsdorf I
sowie hier, die Begründung der Änderung.
Aufstellung der 26. qualifizierten Änderung des Bebauungsplanes Harsdorf I -weiter-
"Zettmeisel Nordwest" – Aufhebung/Neuaufstellung im Parallelverfahren
Unter diesem Link finden Sie das Verfahren "Zettmeisel Nordwest".
"Am Haselbach III" – 2. Bebauungsplanänderung
Unter diesem Link finden Sie das Verfahren "Am Haselbach III".