Satzung nach BauGB

 
Einbeziehungssatzung Altenreuth, Fl.-Nrn. 755 (Tfl.), 750/4 (Tfl.) und 750 (Tfl.), alle Gemarkung Harsdorf

 

Gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB

 

Aufstellungsbeschluss und 1. Auslegung

 

Erneute öffentliche Auslegung


 
Einbeziehungssatzung "An den Auwiesen" Bereich Erlenweg

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB – in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO -, erlässt die Gemeinde Harsdorf
folgende Satzung:

 


 
TÖB-Beteiligung Einbeziehungssatzung "An den Auwiesen", Bereich Erlenweg, Gemeinde Harsdorf

Der Gemeinderat der Gemeinde Harsdorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2019 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "An den Auwiesen", Bereich Erlenweg, beschlossen.

 

 

Der Entwurf der Satzung mit den Textfestsetzungen und der Begründung in der Fassung vom 10. Dezember 2019 liegt in der Zeit vom 27.01.2020 bis 27.02.2020 in den Geschäftsräumen der VG Trebgast, Zi.-Nr. 13, täglich während der Geschäftszeiten aus.